Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deutsche Investment Akademie GmbH
Am Hirtentor 2, 97491 Aidhausen,
gegenüber Verbrauchern

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Der nachstehende Fernunterrichtsvertrag (nachfolgend: allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Deutsche Investment Akademie GmbH, Am Hirtentor 2, 97491 Aidhausen (nachfolgend: der Anbieter bzw. wir) mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend: Du bzw. Dir bzw. der Kunde bzw. die Kunden) (gemeinsam: die Parteien), die unsere sämtlichen Dienstleistungen zum Gegenstand haben (nachfolgend: einzeln der Vertrag, gemeinsam die Verträge), gleich ob diese per Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, E-Mail oder Videochat zustande kommen oder schriftlich.

Wenn wir von uns und Dir als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als Anbieter und Du als Kunden, auch wenn Du nicht alleiniger Geschäftsführer bzw. Inhaber Deines Unternehmens bzw. Gewerbes sind, sondern Ihr zu zweit oder zu mehreren Geschäftsführer bzw. Inhaber seid. Auch wenn wir aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung das generische Maskulinum verwenden, ist damit natürlich keine Wertung verbunden und wir meinen alle Geschlechter.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Der Teilnehmer bucht bei dem Veranstalter das webbasierte Coachingprogramm „Mission 120“ (nachfolgend: der Fernunterricht bzw. das Coaching). Es gilt hierzu das Angebot des Veranstalters, sowie die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt in Textform durch Annahme dieses Vertrages durch Bestätigung desselbigen und dass über das Widerrufsrecht ausweislich der sich in diesem Vertrag befindlichen Widerrufsbelehrung belehrt wurde. Es ergeht sodann eine Bestätigungsmail, sprich Datenträger im rechtlichen Sinne, woraus sich Vertragsparteien, Vertragsinhalt, Widerrufsbelehrung – die auch in diesem Vertrag enthalten ist – und Informationen nach dem BGB und EGBGB ergeben. Es bedarf hierzu nicht der Schriftform. Ein Anspruch auf Aushändigung dieses Vertrages in ausgedruckter Form besteht ebenso wenig. Dieser Vertrag regelt die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer abschließend.

(3) Da das Coaching über eine webbasierte Plattform zur Verfügung gestellt wird, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers.

(4) Sofern für die Zahlung ein Zahlungsdienstleister verwendet wird, gelten ergänzend die entsprechenden vertraglichen Bestimmungen dieses Zahlungsanbieters.

(5) Des Weiteren bieten wir auch Selbstlernkurse und einen Investment Club an. Es handelt sich hierbei nicht um Fernunterricht bzw. Fernlehrgänge. Bei Ersterem fehlt es an der Lernerfolgskontrolle. Bei Letzterem fehlt es an einer Lehrgangsplanung und Curriculum. Es geht um den reinen Peer Austausch und es ist keine Lernerfolgskontrolle vereinbart oder geschuldet. Wir bieten auch sofern angeboten Kunden-Events vor Ort an.

§ 3 Lehrgangsziel und Leistungen des Veranstalters

(1) Ziel des Lehrgangs ist es, die Teilnehmenden auf die Tätigkeit als privater Investor und Stillhalter (Optionshändler) an der Börse vorzubereiten. Im Gegensatz zum reinen passiven Investieren (Buy & Hold) erlernen die Teilnehmenden das aktive Management eines Portfolios durch den Einsatz von Optionen auf Aktien (Stillhaltergeschäfte), um einen regelmäßigen Cashflow (Prämieneinnahmen) zu generieren und Aktienbestände abzusichern. Die Teilnehmenden sollen nach erfolgreichem Abschluss in der Lage sein, ein eigenes Optionsportfolio auf Aktien professionell aufzubauen und zu verwalten. Sie beherrschen das Stillhalterprinzip, um marktneutral oder richtungsabhängig regelmäßige Einnahmen zu erzielen, und können ihr Kapital durch fundiertes Risikomanagement schützen und aufbauen. Eine Agenturleistung oder Umsatzsteigerung bzw. sonstiger Erfolg durch den Veranstalter ist nicht vereinbart und auch nicht geschuldet, sondern die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hierzu.

(2) Das Coaching erstreckt sich über einen Zeitraum von 3 Monaten. Es wird hierzu der Zugang zu einer Online-Plattform bereitgestellt mit umfangreichen Modulen, namentlich 8 Module mit etwa 10,5 Stunden Videolaufzeit. Es findet wöchentlich ein Live-Call mit Q&A-Möglichkeit statt. Begleitend gibt es dazu PDF-Materialien und Aufzeichnungen. Es gibt eine Abschlussprüfung. Es gibt keine externe Prüfungsregelung. Bei Bestehen der Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt. Die Zugänge bestehen für die Dauer der Vertragslaufzeit von 3 Monaten.

(3) Das Fernlehrmaterial wird mit Zurverfügungstellung des Zugangs zur Online-Plattform über Selbige bereitgestellt. Eine Lieferung in ausgedruckter Form erfolgt nicht.

(4) Der Veranstalter bestimmt im Übrigen Inhalt und Umfang der Leistung, Art und Gestaltung des Lehrgangsabschlusses Ort, Dauer und Häufigkeit des begleitenden Unterrichts, das Fernlehrmaterial und die Zeitabstände für ihre Auslieferung und/oder Bereitstellung (nachfolgend: die Leistungsmodalitäten) nach billigem Ermessen und anhand und im Rahmen des sich voraussichtlichen Interesses und Bedarfs des Kunden. Auf dieser Basis werden die geeigneten Themen, Inhalte und Formate, sowie Leistungsmodalitäten ausgearbeitet und dem Kunden durch Erklärung angegeben im Sinne des § 315 Abs. 2 BGB.

(6) Der Veranstalter führt seine Leistung mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt durch und ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung und -durchführung Dritter zu bedienen. Ein Kündigungsrecht seitens des Kunden wird dadurch nicht begründet.

(7) Die Auswahl der Coaches bzw. Trainer im Rahmen der Vertragserfüllung erfolgt durch den Veranstalter; der Kunde hat, sofern nicht anders vereinbart und/oder angegeben, keinen Anspruch auf bestimmte Coaches bzw. Trainer.

(8) Ein Erfolg im Sinne eines Werks ist zu keiner Zeit geschuldet. Der Vertragsgegenstand ist ausschließlich auf den Fernunterricht gerichtet. Es handelt sich um ein Coaching. Es obliegt dem Teilnehmer, die von dem Veranstalter erbrachte Leistung und die gewonnen Kenntnisse und Fähigkeiten wirtschaftlich gewinnbringend zu nutzen. Eine Umsatzsteigerung oder sonstige wirtschaftliche Verbesserung bzw. Erfolg ist weder vereinbart noch geschuldet.

(9) Teilleistungen sind zulässig, soweit diese zumutbar sind.

(10) Der Veranstalter ist berechtigt, Live-Calls zu verschieben, insbesondere wenngleich nicht abschließend aufgrund Krankheit, Unfall bzw. höherer Gewalt.

§ 4 Vergütung und Verzug

(1) Der Veranstalter erhält eine Vergütungspauschale in Höhe von EUR 3.997,00€.

(2) Die Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den Teilnehmer verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann oder sich diese, indem er die Inhalte nicht abruft oder an Calls nicht teilnimmt, mit der Annahme der Leistung in Verzug befindet.

(3) Der Kunde kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung des Anbieters nicht zahlt. Hierauf wird der Kunde hingewiesen.

(4) Im Falle des Verzugs eines Kunden, behält sich der Veranstalter vor, seine weiteren Leistungen einstweilen zurückzubehalten.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Teilnehmer ist für die Umsetzung des sich aus der Leistung des Veranstalters ergebenden Inhalts und Erkenntnisse selbst verantwortlich.

(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung zu vergüten, entsprechende Auskünfte, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, zu erteilen und hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Veranstalter alle für die Leistungsausführung notwendigen und benötigten Unterlagen bzw. Daten bzw. Antworten auf Fragen rechtzeitig und unentgeltlich auf erstes Anfordern zur Verfügung gestellt werden. Der Teilnehmer hat den Veranstalter von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Leistungsausführung relevant sind. Auf Verlangen des Veranstalters hin hat der Teilnehmer die Richtigkeit und Vollständig der von ihm vorgelegten Unterlagen bzw. Daten, Informationen und Auskünfte und sonstige Erklärungen in Textform zu bestätigen.

(3) Der Teilnehmer trägt die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die von ihm überlassenen Dateien, Fotos, Texte, Logos und sonstige Inhalte nicht mit Schutzrechten Dritter belastet sind, er andernfalls zur Nutzung und Verwendung ermächtigt bzw. sonst wie berechtigt ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter von jedweder Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich des von dem Teilnehmer bereitgestellten Materials freizustellen.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Teilnahme an Veranstaltungen, seien es Live-Calls und/oder Kommunikation in virtuellen Gruppen, Communities und/oder virtuellen Events und/oder solchen vor Ort, sich sozialadäquat zu verhalten und den Verlauf der Kommunikation und Durchführung des Formats nicht zu stören. Im Falle unangemessenen und störenden Verhaltens, wird der Veranstalter den Teilnehmer ermahnen und im Falle einer Wiederholungsgefahr hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer von der Teilnahme und/oder Nutzung der Leistung nach Abwägung aller relevanten Umstände nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszuschließen. Es gilt mit Blick auf unsere Vergütung § 4 (2) dieses Vertrages.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Dieses Vertragsverhältnis beginnt am Tag des Vertragsschlusses, welches per Bestätigungsmail bestätigt wird, mit der Dauer von drei Monaten.

(2) Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Maßgabe des § 4 (1) dieses Vertrages, andernfalls mit dem Abschlusses dieses Vertrages durch beide Vertragsparteien in Textform für die in § 6 (1) genannte Dauer des Coachings.

(3) Für die Dauer des Vertragsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung, da die Laufzeit weniger als ein Halbjahr beträgt, ausgeschlossen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Widerrufsrecht

Der Teilnehmer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird in keinem Fall eingeräumt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Deutsche Investment Akademie GmbH

Am Hirtentor 2

97491 Aidhausen

E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Deutsche Investment Akademie GmbH

Am Hirtentor 2

97491 Aidhausen

E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: ______________, (*) Unzutreffendes streichen.

§ 8 Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter unbeschränkt.

(2) Im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet der Veranstalter ebenfalls unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet der Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vertraglichen Vergütung im Sinne des § 4 dieses Vertrages.

(4) Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme der Haftung nach § 8 (1) bis einschließlich (3) dieses Vertrages ausgeschlossen.

(5) Der Kunde ist darüber informiert, dass der Veranstalter keine Rechtsberatung und auch keine Steuerberatung anbietet und auch nicht anbieten darf.

(6) Die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

§ 9 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers nach § 8 dieses Vertrages beträgt wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne des § 8 (3) dieses Vertrages mit Ausnahme der Ansprüche nach § 8 (1) und (2) dieses Vertrages Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Teilnehmer von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat.

(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen des Veranstalters durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.

(2) Der Veranstalter hat das unbeschränkte und ausschließliche Urheberrecht sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die im Rahmen des in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen veröffentlicht und/oder zugänglich gemacht werden. Jegliche Nutzung außerhalb des in diesem Vertrag bestimmten Umfangs ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

(3) Sämtliche von dem Veranstalter in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossene und nicht abgeschlossene Kursinhalte und Aufzeichnungen inklusive aller Notizen, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen und sonstige Ergebnisse (nachfolgend: die „Arbeitsergebnisse“) stehen dem Veranstalter zu.

(4) Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Arbeitsergebnisses bzw. Werkes im urheberrechtlichen Sinne, ist verboten.

(5) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen – auch des Plattformaccounts – sind, soweit nicht ausdrücklich in Textform mit dem Veranstalter vereinbart, verboten. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse und/oder Content an Dritte und/oder ihre Verfügbarmachung für Dritte ist ebenfalls verboten.

(6) Alle nicht zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse und Content, die im Rahmen der Erarbeitung unsererseits angefertigt werden, verbleiben bei dem Veranstalter. Ihre Herausgabe kann von dem Teilnehmer nicht gefordert werden.

(7) Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufzeichnungen und/oder Screenshots, insbesondere wenngleich nicht abschließend auch aus den Gruppen, Chats und/oder Mitglieder- bzw. Kursbereichen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf unseren Webseiten (sog. Testimonial-Nutzung).

(8) Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen entstandene Arbeitsergebnisse dürfen von dem Veranstalter zu Werbezwecken benutzt werden. Dies gilt auch für Bild- und/oder Videoaufnahmen, auf denen der Kunde und/oder sein Produkt, bzw. Betrieb bzw. Mitarbeiter zu sehen sind. Die Aufnahmen dürfen den Kunde und/oder das Produkt und/oder Betrieb und/oder Mitarbeiter nicht in entstellender Weise zeigen.

(9) Es steht dem Veranstalter auch im Übrigen frei, von ihm nach billigem Ermessen ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung ihrer Fähigkeiten nach Maßgabe dieser Klausel als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Portalen und sonstigen Multiplikatoren sowie auf Pitch-Decks und zu sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken.

(10) Mit Blick auf die Testimonial- und Case-Study-Nutzung und Aufnahmen und Referenzen im Sinne der § 10 (7) bis einschließlich (9) dieser AGB bedarf es hierzu jeweils einer gesonderten, jederzeit frei widerruflichen informierten Einwilligung nach Maßgabe der derzeit jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Zugang

(1) Der Zugang zur vertraglich vereinbarten Leistung und zum geschützten Kursbereich (Plattform) und WhatsApp-Chat bzw. Gruppe wird, wenn nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss, frühestens jedoch der ersten Zahlung, freigeschaltet. Der Zugriff auf die Inhalte erfolgt über die zur Verfügung gestellte Plattform und/oder Webseite und/oder App.

(2) Mit Ende der Vertragslaufzeit endet auch der Anspruch auf Zugang zum WhatsApp-Chat bzw. Gruppe. Der Kurszugang (reiner Plattformzugang) besteht über weitere 12 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit, es sei denn, es erfolgte zuvor eine Kündigung.

(3) Sollte sich die Plattform ändern oder die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Plattform enden, kann der Zugang wegfallen. Es wird dann eine Ersatzplattform nach billigem Ermessen des Veranstalters genutzt. Ein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Plattform besteht dann nicht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung durch den Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(3) Alle angegebenen Preise und Zahlungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(4) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Leistungs- und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

(6) Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz des Veranstalters als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

(7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede solche ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, im gesetzlich zugelassenen Umfang, als durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt zu betrachten, die dieser ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Absicht und Zielsetzung am nächsten kommt. Das Vorangehende gilt sinngemäß für jegliche unabsichtliche Lücke in diesem Vertrag.